Es gibt verschiedene Gründe, warum es zu einem Beitragsrückstand bei der gesetzlichen Krankenversicherung in erheblicher Höhe kommen kann. Betroffen sind insbesondere Personen, die über einen längeren Zeitraum hinweg nicht versichert waren oder solche, die im laufenden Versicherungsverhältnis die geschuldeten Beiträge nicht leisten konnten. Nicht zuletzt im Hinblick auf pandemiebedingte Einschränkungen dürfte das Thema noch an Bedeutung gewinnen. Für den Fall, dass Beitragsbescheide erlassen sind, verjähren solche Ansprüche erst nach 30 Jahren.
Es gibt jedoch unter Umständen die Möglichkeit, die Stundung, die Niederschlagung oder den Erlass solcher Rückstände zu erwirken (§ 76 SGB IV). Ob das in Betracht kommt, hängt im Wesentlichen von Grund und Höhe der Rückstände und von den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen und den zu erwartenden Auswirkungen einer Einziehung der Forderungen ab.